Restaurierung

Die Objekte, denen die Gesellschaft einen besonderen künstlerischen, historischen, dokumentarischen, ästhetischen, wissenschaftlichen, geistigen oder religiösen Wert beimisst, werden gemeinhin als "Kulturgüter" bezeichnet. Sie bilden ein materielles und kulturelles Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Da sie von der Gesellschaft der Obhut des Restaurators anvertraut werden, trägt dieser Verantwortung nicht nur für das Kulturgut, sondern auch dem Eigentümer oder Träger, dem Urheber oder Schöpfer sowie der Öffentlichkeit und der Nachwelt gegenüber. Diese Voraussetzungen dienen dem Schutz jeglichen Kulturguts, unabhängig von seinem Eigentümer, seinem Alter, seiner Vollständigkeit oder seinem Wert. 

Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der Schutz des Kulturgutes zum Nutzen dieser und künftiger Generationen. Der Restaurator trägt zum Verständnis für das Kulturgut bei, und dies im Bewusstsein seiner ästhetischen und historischen Bedeutung und unter Wahrung seiner materiellen Unversehrtheit.


Der Restaurator übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die Dokumentation aller Verfahren und führt sie aus. 

Weitere Aufgaben des Restaurators sind die:


Erstellung von Restaurierungskonzepten oder Befunden,

Beratung und technische Unterstützung bei der Restaurierung von Kulturgütern,

Ausarbeitung von technischen Berichten über Kulturgüter ohne Berücksichtigung ihres Marktwerts,

Durchführung von Forschungsarbeiten zum Thema Restaurierung,

Erstellung von Ausbildungsprogrammen und der Unterricht im Restaurieren,

Verbreitung von Erkenntnissen aus Untersuchungen, Behandlungen oder Forschungsarbeiten,

Förderung eines besseren Verständnisses für die Restauratorentätigkeit.

Der Restaurator ist weder ein Künstler, noch ein Handwerker.


Während der Künstler oder der Handwerker neue Objekte schafft bzw. Objekte in funktioneller Hinsicht unterhält oder repariert, hat der Restaurator die Aufgabe, Kulturgüter zu erhalten.

Die Restaurierung: besteht in einem unmittelbaren Tätigwerden an beschädigten oder verfallenen Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere Lesbarkeit herzustellen, wobei ihre ästhetische, historische und materielle Unversehrtheit so weit wie möglich zu wahren ist.

Um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, sollte die theoretische und praktische Ausbildung des Restaurators mit einem Abschluss auf Hochschul- oder vergleichbarem Niveau beendet werden.

Quelle: E.C.C.O. - BERUFSRICHTLINIEN



Restauration (lat.-fr.) die; -, -en: (österr., sonst veraltet) Gastwirtschaft.

Restauration, allg. Wiederherstellung vorrevolutionärer Verhältnisse.

Restauration, Epochen-Bezeichnung für die europäische Geschichte vom Wiener Kongress 1814/15 bis zu den Revolutionen von 1830 und 1848, als in allen europäischen Staaten versucht wurde, die politischen Verhältnisse derZeit vor der Französischen Revolution wiederherzustellen.


Heute spricht man in Fachkreisen nur noch von Restaurierung oder Konservierung.